EU-Verordnung Nr. 1222/2009

Seit dem 1. November gilt die neue EU-Verordnung Nr. 1222/2009, besser bekannt als EU-Reifenlabel, in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union.

Ab diesem Tag müssen alle im Handel erhältlichen Reifen, die nach dem 1.7.2012 produziert wurden, mit Angaben zu Rollwiderstand, Nasshaftung und externem Rollgeräusch ausgezeichnet werden.

Das EU-Reifenlabel gibt ihnen eine Orientierung über die 3 oben aufgeführten Leistungsmerkmale eines Reifen.

Zur Beurteilung eines Reifens sollten jedoch weit mehr Kriterien herangezogen werden, zum Beispiel Wintereigenschaften oder Fahrverhalten auf trockener Fahrbahn.

Das Label sollte eine gute Fachberatung vor Ort also nicht ersetzen.

Kraftstoffeffizienz

Das Zapfsäulen-Symbol steht für die Kraftstoffeffizienz Durch die Reduzierung des Rollwiderstandes wird Kraftstoff und somit CO2 eingespart. Die Bewertung wird in den Klassen A (grün) bis G (rot) angegeben, wobei D nicht belegt wird. Eine Verbesserung von einer Klasse zur höchsten bedeutet ungefähr die Einsparung von 0,1 Liter Kraftstoff auf 100 km.

Nasshaftung

Die Nasshaftung der Reifen ist entscheidend für die Sicherheit beim Fahren. Hier ist die Leistung in die Klassen A bis G unterteilt, wobei D und G nicht belegt sind. Der Bremswegunterschied von einer Klasse zur höchsten liegt bei nasser Fahrbahn bei einer Ausgangsge-schwindigkeit von 80 km/h etwa zwischen 1 und 2 Fahrzeuglängen (3 - 6 m oder durchschnittlich 4,5 m).

externes Rollgeräusch

Das externe Rollgeräusch der Reifen wirkt sich auf die Gesamtlautstärke des Fahrzeugs aus und beeinflusst nicht nur den Fahrkomfort, sondern auch die Geräuschbelastung der Umwelt. Je mehr schwarze Balken, desto lauter der Reifen.

Diese Verordnung gilt nicht für

  • runderneuerte Reifen
  • Geländereifen für den gewerblichen Einsatz
  • Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
  • Notreifen des Typs T
  • Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h
  • Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ? 254 mm (10") oder ? 635 mm (25")
  • Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen
  • Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die ausschließlich für Rennen bestimmten sind